- 15 Juni 2021
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* Wer haarlos geboren wird, kann sich keiner Haartransplantation unterziehen. Dies liegt daran, dass die für eine Haartransplantation notwendigen Wurzelzellen nicht gefunden werden und daher nicht transplantiert werden können.
* Wenn nach einer Inspektion und ärztlichen Untersuchung Anzahl und Qualität der Haare im Spenderbereich für das Verfahren nicht ausreichen, kann man sich keiner Haartransplantation unterziehen.
* Wer an Hepatitis B und Hepatitis C leidet, kann sich aufgrund der ansteckenden Natur dieser Krankheiten nicht dem Verfahren unterziehen. Wer HIV oder ähnliche Viren/Krankheiten trägt, muss zuerst seinen Arzt konsultieren, um die Möglichkeit einer Haartransplantation zu beurteilen.
* Wenn eine Person an einer höheren Blutverdünnung oder Blutgerinnseln leidet, werden vor dem Eingriff die erforderlichen Schritte medizinisch unternommen, um sicherzustellen, dass während der Haartransplantation keine Schwierigkeiten auftreten. Diejenigen, die an Hämophilie infolge der Blutgerinnung leiden, können sich jedoch keiner Haartransplantation unterziehen.
* Wer an chronischen Krankheiten wie Bluthochdruck, Blutzucker, Herzerkrankungen und ähnlichen Problemen leidet, muss vor dem Eingriff seinen Arzt konsultieren, um Komplikationen während der Haartransplantation zu vermeiden.
* Es wird dringend empfohlen, sich keiner Haartransplantation für diejenigen zu unterziehen, die das Verfahren bereits dreimal erfolglos durchlaufen haben. Dies liegt daran, dass nicht genügend Spenderhaare remansiert werden und aufgrund der sehr geringen Erfolgsrate eines 4.Verfahrens.